Naturschutz und Baum-Management
Ihre Bäume liegen uns am Herzen!
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Baumpflege, Baumkontrolle und den dazugehörigen naturschutzfachlichen Leistungen sind wir im Stande Ihnen ein umfangreiches Port-Folio zu den Themen Baum- und Artenschutz zur verfügung zu stellen.
Hierbei legen wir besonderen Wert auf die Verkehrssicherungspflicht für welche Sie als Baumeigentümer haften.
Baummanagement
Baumkataster | Gutachten | Baumregelkontrolle
In Anlehnung an § 823 BGB haftet jeder Baumeigentümer für die Verkehrssicherheit ihrer oder seiner Bäume.
Dies schließt neben Privatpersonen ebenfalls öffentliche Träger wie Gemeinden oder Kommunen ein. Aufgrund unserer Expertise im Bereich der Baumpflege und -kontrolle prüfen wir gerne die Verkehrssicherheit Ihres Gehölzbestandes im kleinen, sowie auch im großen Stil.
Das beeinhaltet neben der Betreuung öffentlicher Träger bei Ausschreibungen für flächendeckende Baumkontrollen und Pflegemaßnahmen, dem anlegen von Baumkatastersystemen ebenfalls die Durchführung von Einzelbaumgutachten zum Beispiel im Rahmen einer Wiederstandsbohrung oder einer Schalltomografie.
Unser Fokus liegt hierbei auf dem Erhalt eines langlebigen und sicheren Baumbestandes.
Spezialbereich: Flächenmanagement
Neben unserem Augenmerk für Bäume und Gehölzbestände können wir Sie ebenfalls bei der Ausarbeitung von Biotoptypenkartierungen oder Freiflächenplänen, sowie auch bei der Anwendung der sog. Eingriffsregelung unterstützen.
Naturschutz
Artenschutzrechtlich Prüfung
Die Relevanz von Arten- und Biotopschutz haben unter dem Gesichtspunkt des Bundesnaturschutzgesetzes gerade im Verlauf der letzten Jahre zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Kommt es im Zuge von Bauvorhaben demnach zu notwendigen Prüfungen artenschutzrechtlicher Belange, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Hierbei vermitteln wir zwischen Behörden, öffentlichen und privaten Bauherren. Die Beratung dahingehend ob und welche Artengruppen betroffen sind im Spannungsfeld dazu welche Vermeidungs-, Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen (CEF-Maßnhamen) möglich und notwendig sind verstehen wir als unsere Kernaufgabe in diesem Bereich.
Im Hinblick auf spezifischen Artenschutz liegen unser Kernkompetenzen bei den Artengruppen der Vögel und Fledermäuse.
Baum und Bauen, Bauen innerhalb von Baumschutzsatzungen
Baumschutz auf Baustellen
Sofern Baumschutzsatzungen unseren heimischen Altbaumbestand im allgemeinen Interesse auch zu schützen vermögen, ist die Realisierung von Bauvorhaben unter Berücksichtigung des auf dem Grundstück befindlichen Baumbestandes teils nicht all zu einfach.
Sie planen also ein Bauvorhaben, sind potenziell selber Eigentümer und die untere Naturschutzbehörde ist ihnen mit Auflagen zwecks dem Baumbestand auf Ihrem Grundstück begegnet?
Gerne vermitteln wir auch schon vor Planung oder Baustart zwischen den Behörden und Ihrem Vorhaben um langfristigen Konflikten möglichst frühzeitig zu begegnen.
hb landscape design
Planungs- und Sachverständigenbüro für Freianlagenplanung und Naturschutzbelange
